Von dieser Regel gibt es einige Ausnahmen. Wenn beispielsweise ein Werk gemeinfrei ist, kann es von jedermann kopiert werden. Zu den gemeinfreien Werken gehören Werke, deren Urheberrecht abgelaufen ist, Werke, die nie urheberrechtlich geschützt waren, und Werke, die von ihren Urhebern als gemeinfrei eingestuft wurden.
Es gibt auch einige Fair-Use-Ausnahmen zum Urheberrecht, die das eingeschränkte Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke ohne Genehmigung erlauben. Beispielsweise gilt es allgemein als faire Nutzung, einen kleinen Teil eines urheberrechtlich geschützten Werks zu Zwecken der Kritik, des Kommentars, der Berichterstattung, des Unterrichts oder der Forschung zu kopieren.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Fair-Use-Ausnahmen eng ausgelegt sind und das Kopieren eines urheberrechtlich geschützten Werks ohne Genehmigung immer ein riskantes Unterfangen ist. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob das Kopieren eines bestimmten Werks legal ist, sollten Sie einen Anwalt für Urheberrecht konsultieren.