Vor Shelly v. Kraemer war es in Stadtteilen in den Vereinigten Staaten üblich, rassistisch restriktive Vereinbarungen zu treffen, die den Verkauf oder die Vermietung von Eigentum an bestimmte Rassengruppen untersagten. Diese Vereinbarungen wurden oft genutzt, um Afroamerikaner aus weißen Vierteln fernzuhalten. Im Jahr 1945 kaufte J.D. Shelly, ein Afroamerikaner, ein Haus in einem Viertel in St. Louis, Missouri, in dem ein rassistisch restriktives Abkommen galt. Die Grundstückseigentümer in der Nachbarschaft verklagten Shelly mit der Begründung, die Vereinbarung verbiete ihm den Besitz des Grundstücks.
Der Fall landete beim Obersten Gerichtshof, der zugunsten von Shelly entschied. Das Gericht entschied, dass rassistisch einschränkende Vereinbarungen von staatlichen Gerichten nicht durchsetzbar seien, da sie gegen die Gleichbehandlungsklausel des Vierzehnten Zusatzartikels zur Verfassung der Vereinigten Staaten verstoßen. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Vereinbarungen diskriminierend seien und dass sie Afroamerikanern ihr Recht auf gleichen Schutz durch das Gesetz vorenthielten.
Die Entscheidung im Fall Shelly v. Kraemer war ein großer Fortschritt im Kampf für Bürgerrechte in den Vereinigten Staaten. Es trug dazu bei, die rechtlichen Hürden abzubauen, die Afroamerikaner daran hinderten, Häuser in weißen Vierteln zu besitzen, und ebnete den Weg für die Aufhebung der Rassentrennung im Wohnungswesen. Die Entscheidung führte auch zu weiteren rechtlichen Anfechtungen diskriminierender Praktiken, etwa der Rassentrennung in Schulen und öffentlichen Unterkünften.
Shelly gegen Kraemer gilt als einer der wichtigsten Fälle des Obersten Gerichtshofs in der Geschichte der Bürgerrechte. Es war eine bahnbrechende Entscheidung, die dazu beitrug, den Lauf der amerikanischen Geschichte zu verändern und einen wesentlichen Beitrag zum Kampf für Rassengleichheit in den Vereinigten Staaten leistete.