Allgemeine Geschäftsbedingungen:
* Ausschließen: Dies ist eine formelle Bezeichnung für die Entfernung einer Person aus einem Ort oder einer Gruppe.
* Auswerfen: Ähnlich wie „Austreiben“, wird aber oft verwendet, um jemanden gewaltsam aus einem Gebäude oder Fahrzeug zu entfernen.
* Verbannen: Jemanden wegschicken, oft dauerhaft, zur Bestrafung oder ins Exil.
* Verdrängung: Jemanden aus einer Machtposition verdrängen.
* Räumung: Jemanden rechtlich dazu zwingen, ein Grundstück zu verlassen.
* Ablehnen: Sich weigern, etwas anzunehmen oder darüber nachzudenken.
* Entlassen: Jemanden wegschicken, oft ohne weitere Überlegung.
Spezifischere Begriffe:
* Exkommunizieren: Jemanden offiziell aus einer Religionsgemeinschaft ausschließen.
* Ausschließen: Um zu verhindern, dass jemand Teil einer Gruppe oder Aktivität ist.
* Ablehnen: Etwas förmlich ablehnen oder die Annahme verweigern.
* Verleugnung: Ein Familienmitglied oder einen Freund ablehnen.
* Abschaffen: Etwas, beispielsweise ein Gesetz oder eine Institution, formell beenden oder aufheben.
Bildliche Begriffe:
* Verstoßen: Dies ist ein allgemeinerer Begriff, der auch im übertragenen Sinne verwendet werden kann, um das Gefühl zu beschreiben, abgelehnt oder unerwünscht zu sein.
* Verwerfen: Etwas als nutzlos oder unerwünscht wegwerfen.
* Meiden: Jemandem oder etwas völlig aus dem Weg gehen.
* Verachtung: Verachtung oder Verachtung gegenüber jemandem oder etwas zeigen.
Welches Wort am besten geeignet ist, hängt von der konkreten Situation ab, die Sie beschreiben.