Verfassungen von Clarendon: Heinrich II. erließ 1164 eine Reihe von Gesetzen, die als Verfassungen von Clarendon bekannt sind. Diese Gesetze zielten darauf ab, die Macht und Privilegien der Kirche in England einzuschränken, insbesondere im Hinblick auf die Ernennung von Bischöfen und die Gerichtsbarkeit über Geistliche, denen Verbrechen vorgeworfen wurden. Als Erzbischof von Canterbury lehnte Becket die Verfassungen als einen Eingriff in die Autonomie der Kirche ab.
Kirchliche Immunität: Heinrich II. wollte seine Kontrolle über den Klerus geltend machen und ihn der Gerichtsbarkeit der königlichen Gerichte unterstellen. Becket hingegen war der Ansicht, dass der Klerus nur kirchlichen Gerichten unterstehen sollte, und plädierte für das Recht der Kirche, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln.
Ernennung von Bischöfen: Heinrich II. wollte bei der Ernennung der Bischöfe mitreden und sicherstellen, dass diese ihm gegenüber loyal waren und seine Politik unterstützten. Becket bestand darauf, dass die Auswahl der Bischöfe ausschließlich auf der Grundlage religiöser Verdienste und ohne Einmischung des Königs erfolgen sollte.
Konflikt über die Zuständigkeit: Der Konflikt eskalierte, als ein Angestellter namens Philip de Brois eines Verbrechens beschuldigt und sowohl von den königlichen als auch vom kirchlichen Gericht verklagt wurde. Becket weigerte sich, den Gerichtsschreiber den königlichen Gerichten zu übergeben, mit der Begründung, dass dies gegen die Gerichtsbarkeit der Kirche verstoße.
Die Meinungsverschiedenheit zwischen Heinrich II. und Becket symbolisierte einen umfassenderen Kampf zwischen der Monarchie und der Kirche um Kontrolle und Autorität. Der Konflikt gipfelte in der Ermordung von Thomas Becket in der Kathedrale von Canterbury im Jahr 1170 durch Ritter, die Heinrich II. treu ergeben waren. Die Ermordung von Becket löste eine erhebliche Gegenreaktion aus und führte schließlich dazu, dass Heinrich II. Zugeständnisse machte und die Privilegien und Unabhängigkeit der Kirche bekräftigte.