Allerdings gibt es eine beträchtliche Menge an historischen und Indizienbeweisen, wie z. B. Verweise auf die Stücke zeitgenössischer Persönlichkeiten; historische Aufzeichnungen, aus denen hervorgeht, dass Shakespeare als Schauspieler und Mitwirkender in den Lord Chamberlain's Men im Besitz von Originalmanuskripten war; Aufzeichnungen, die ihn mit bestimmten Verlagen und Theaterunternehmen in Verbindung bringen; sein letzter Wille und sein Testament (in dem „meine Manuskripte“ erwähnt wurden); zeitgenössisches Lob, das ihn als talentierten Dramatiker und Dichter lobt; sowie der Mangel an glaubwürdigen Unterlagen, die auf die Existenz oder Rolle eines Alternativkandidaten mit ausreichenden literarischen Kenntnissen oder Referenzen hinweisen, haben traditionell führende Persönlichkeiten aus der Wissenschaft und der wissenschaftlichen Forschung dazu veranlasst, die Urheberschaft des „Shakespeare-Kanons“ vorbehaltlos William Shakespeare zuzuschreiben.