In den Vereinigten Staaten werden Lieder 95 Jahre nach dem Tod des letzten überlebenden Autors gemeinfrei. Louis Armstrong spielte das Lied und machte es populär, aber er schrieb es nicht. Der Songwriter von „St. James Infirmary“ ist unbekannt, was das Lied zu einem traditionellen Volkslied macht. Als traditionelles Volkslied gilt es in den Vereinigten Staaten als gemeinfrei.
In Kanada bleibt das Urheberrecht für Musikwerke 50 Jahre nach dem Tod des Autors bestehen, und daher sind Lieder, die vor 1972 veröffentlicht wurden, gemeinfrei. „St. James Infirmary“, aufgenommen von Louis Armstrong im Jahr 1928, ist in Kanada gemeinfrei.
In der Europäischen Union gilt der Urheberrechtsschutz 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Louis Armstrongs Aufnahme von „St. James Infirmary“ ist in Europa gemeinfrei.
In Brasilien beträgt die Urheberrechtsfrist jedoch 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Da es sich bei „St. James Infirmary“ um ein traditionelles Volkslied ohne bekannten Autor handelt, kann die Urheberrechtsdauer in Brasilien möglicherweise auf der Grundlage der frühesten veröffentlichten Bearbeitung oder Aufnahme des Liedes berechnet werden. Wenn eine solche Veröffentlichung oder Aufnahme nach 1953 erfolgte, ist das Lied in Brasilien möglicherweise immer noch urheberrechtlich geschützt.