Hier ist der Grund:
* Urheberrecht: Bei Filmen handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Werke, und wenn sie ohne Genehmigung gezeigt werden, stellt dies eine Urheberrechtsverletzung dar.
* Lizenzgebühren: Fluggesellschaften verhandeln Lizenzvereinbarungen mit Filmstudios oder Verleihern, um die Erlaubnis zu erhalten, auf ihren Flügen Filme zu zeigen. Diese Vereinbarungen beinhalten Gebühren, die auf verschiedenen Faktoren basieren, wie zum Beispiel:
* Die Popularität des Films: Für Blockbuster-Filme werden höhere Gebühren verlangt.
* Die Anzahl der Flüge, auf denen der Film gezeigt wird: Mehr Flüge, mehr Gebühren.
* Die Dauer der Vereinbarung: Längere Verträge beinhalten oft niedrigere Gebühren pro Flug.
* Exklusivität: Einige Vereinbarungen können den Fluggesellschaften das Exklusivrecht einräumen, einen Film für einen bestimmten Zeitraum zu zeigen, was möglicherweise seine Verfügbarkeit auf anderen Plattformen einschränkt.
Zusätzlich zu den Lizenzgebühren müssen Fluggesellschaften möglicherweise auch Folgendes zahlen:
* Vertriebskosten: Die Filme in die Flugzeuge bringen.
* Technische Ausstattung: Zum Abspielen der Filme an Bord ist spezielle Hardware und Software erforderlich.
Daher geht es nicht nur darum, den Film zu zeigen; Fluggesellschaften investieren in ein komplexes System, um Bordunterhaltung anzubieten, und dazu gehört auch die Beschaffung der notwendigen Rechte und die Bezahlung dafür.