Welche Partei besitzt Prüfungsarbeitspapiere?
Die Prüfungsarbeitspapiere sind Eigentum der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die die Prüfung durchgeführt hat. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist gesetzlich verpflichtet, die Prüfungsunterlagen für einen Zeitraum aufzubewahren, der je nach Rechtsgebiet unterschiedlich ist, in der Regel jedoch fünf bis sieben Jahre beträgt. Die Arbeitspapiere sind Eigentum der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und dürfen nicht ohne Genehmigung an Dritte weitergegeben werden.