In den meisten Fällen wird von der Anordnung einer bestimmten Leistung abgesehen, wenn sie für den Leistungspflichtigen eine unzumutbare Härte darstellen würde. Allerdings gibt es bestimmte Umstände, unter denen ein Gericht eine bestimmte Leistung auch dann anordnen kann, wenn diese eine Härte darstellen würde. Wenn ein Käufer beispielsweise bereits eine erhebliche Investition in eine Immobilie getätigt hat, kann ein Gericht eine bestimmte Leistung anordnen, um sicherzustellen, dass der Käufer seine Investition nicht verliert.
Wenn Sie sich in einer Situation befinden, in der Sie aufgrund einer bestimmten Leistung möglicherweise aus Ihrer Wohnung vertrieben werden, ist es wichtig, mit einem qualifizierten Immobilienanwalt zu sprechen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte und Möglichkeiten zu verstehen und Sie bei Bedarf vor Gericht zu vertreten.