Um urheberrechtlich geschützt zu sein, muss eine Tanzdarbietung die folgenden Anforderungen erfüllen:
* Originalität: Bei der Tanzaufführung muss es sich um ein Originalwerk der Autorschaft handeln, das heißt, sie darf keiner bestehenden Tanzaufführung wesentlich ähneln.
* Fixierung: Die Tanzdarbietung muss in einem greifbaren Ausdrucksmittel, etwa einer Videoaufzeichnung oder einer schriftlichen Beschreibung, fixiert werden.
Der Urheberrechtsschutz für eine Tanzaufführung gilt für das Leben des Choreografen plus 70 Jahre.
Es gibt eine Reihe wichtiger Ausnahmen von der allgemeinen Regel des Urheberrechtsschutzes für Tanzdarbietungen. Der Urheberrechtsschutz erstreckt sich beispielsweise nicht auf:
* Improvisierte Tanzaufführungen: Vor Ort improvisierte Tanzdarbietungen unterliegen nicht dem Urheberrecht.
* Volkstänze: Traditionelle Volkstänze, die von Generation zu Generation weitergegeben wurden, unterliegen nicht dem Urheberrecht.
* Gesellschaftstänze: Gesellschaftstänze wie Gesellschaftstänze und Line Dance unterliegen nicht dem Urheberrecht.
Wenn Sie planen, eine Tanzdarbietung zu erstellen, ist es wichtig, die für Tanzdarbietungen geltenden Urheberrechtsgesetze zu kennen. Indem Sie Ihre Rechte und Pflichten nach dem Urheberrecht verstehen, können Sie dazu beitragen, Ihr Werk vor Urheberrechtsverletzungen zu schützen.
Hier sind einige Tipps zum Schutz Ihres Urheberrechts an einer Tanzaufführung:
* Registrieren Sie Ihre Tanzaufführung beim U.S. Copyright Office. Dadurch wird Ihr Urheberrecht öffentlich dokumentiert und Sie können Ihre Rechte leichter durchsetzen, wenn Ihr Werk verletzt wird.
* Verwenden Sie einen Urheberrechtshinweis. Ein Urheberrechtsvermerk besteht aus dem Symbol ©, gefolgt vom Jahr der Erstveröffentlichung und dem Namen des Urheberrechtsinhabers. Sie können den Urheberrechtshinweis auf Ihren Tanzaufführungsmaterialien wie Postern, Programmen und Videos anbringen.
* Teilen Sie Ihre Tanzdarbietung nicht ohne deren Erlaubnis mit anderen. Wenn Sie Ihre Tanzdarbietung mit anderen teilen, stellen Sie sicher, dass Sie deren Erlaubnis dazu haben. Andernfalls verletzen Sie möglicherweise deren Urheberrechte.
* Beachten Sie die Fair-Use-Verteidigung. Mit der Fair-Use-Verteidigung können Sie urheberrechtlich geschütztes Material ohne Erlaubnis für bestimmte Zwecke verwenden, beispielsweise für Kritik, Kommentare, Berichterstattung, Lehre und Forschung. Der Fair-Use-Einwand stellt jedoch eine enge Ausnahme vom Urheberrecht dar, und es ist wichtig, sich der Grenzen des Fair-Use-Schutzes bewusst zu sein.