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Wem gehören heute die Rechte an Charakter und Geschichte von Frankenstein?

Der Charakter und die Geschichte von Frankenstein sind gemeinfrei .

Mary Shelleys Roman „Frankenstein; oder der moderne Prometheus“ wurde 1818 veröffentlicht. Der Urheberrechtsschutz war damals deutlich anders und das Urheberrecht des Buches ist schon vor langer Zeit abgelaufen.

Das bedeutet, dass jeder den Charakter und die Geschichte von Frankenstein in seinen eigenen kreativen Werken verwenden kann, ohne eine Genehmigung zu benötigen oder Lizenzgebühren zu zahlen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten:

* Spezifische Anpassungen von „Frankenstein“ könnte urheberrechtlich geschützt sein. Beispielsweise unterliegt die Verfilmung von „Frankenstein“ aus dem Jahr 1931 noch immer dem Urheberrecht.

* Originalkreationen auf Frankenstein basierende Inhalte könnten dem Urheberrecht unterliegen. Wenn Sie eine neue Figur oder Handlung basierend auf dem Frankenstein-Mythos erstellen, ist Ihre Kreation urheberrechtlich geschützt.

Obwohl die Kerngeschichte und die Charaktere zwar kostenlos verwendet werden können, ist es immer eine gute Idee, zu prüfen, ob bestimmte Adaptionen, an denen Sie interessiert sind, noch urheberrechtlich geschützt sind.

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