Beispielsweise führt in manchen Gegenden ein erstmaliges Vergehen wegen Missachtung einer Verkehrskontrollvorrichtung möglicherweise nicht dazu, dass Ihrem Führerschein Punkte gutgeschrieben werden, während spätere Verstöße innerhalb eines bestimmten Zeitraums mit Punktstrafen geahndet werden können. Darüber hinaus gelten in einigen Gerichtsbarkeiten möglicherweise spezielle Regeln für die Platzierung und Sichtbarkeit neuer Verkehrszeichen. Wenn ein Schild kürzlich ohne ausreichende Ankündigung oder Sichtbarkeit aufgestellt wurde, kann die Vorladung möglicherweise angefochten werden.
Um festzustellen, ob die Nichtbeachtung einer Verkehrskontrollvorrichtung in Ihrem konkreten Fall zu Punkten auf Ihrem Führerschein führt, wird empfohlen, dass Sie sich an die örtlichen Verkehrsbehörden oder an die Rechtsabteilung in Ihrem Zuständigkeitsbereich wenden. Sie können genaue und aktuelle Informationen über das Punktesystem und alle geltenden Ausnahmen oder Einwände im Zusammenhang mit Verkehrskontrollgeräten bereitstellen.