- Überprüfen Sie Ihr Fahrzeug auf einen an der Windschutzscheibe oder dem Fenster angebrachten Parkschein. Einige Parkwächter hinterlassen den Hinweis möglicherweise auch auf dem Armaturenbrett des Fahrzeugs.
- Achten Sie in der Post auf einen Hinweis Ihrer örtlichen Strafverfolgungsbehörde oder Parkbehörde. In vielen Kommunen werden Parkscheine per Post an den Fahrzeughalter geschickt, wenn sie nicht am Fahrzeug selbst zu finden sind.
- Informieren Sie sich online. In einigen Gerichtsbarkeiten können Sie auf deren Websites anhand des Kennzeichens Ihres Fahrzeugs nach Parkverstößen suchen.
- Wenden Sie sich an Ihre örtliche Strafverfolgungsbehörde oder Parkbehörde, um sich über ausstehende Parkgebühren für Ihr Fahrzeug zu erkundigen. Möglicherweise können sie telefonisch oder über ein Online-Portal Informationen bereitstellen.