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Wer waren Komplizen?

Bei einer Straftat ist ein Komplize jemand, der sich wissentlich und vorsätzlich an der Begehung einer Straftat beteiligt, entweder indem er an der Planung oder Vorbereitung der Straftat beteiligt ist oder indem er dem Haupttäter bei der Begehung der Straftat hilft. Komplizen gelten neben dem Haupttäter als rechtlich Verantwortliche für die Tat und können entsprechend angeklagt und bestraft werden.

Es gibt verschiedene Arten von Komplizen, darunter:

1. Helfer: Hierbei handelt es sich um Personen, die den Haupttäter wissentlich bei der Begehung der Straftat unterstützen, die Straftat jedoch nicht selbst begehen. Als Gehilfe gilt beispielsweise, wer einem Bankräuber ein Fluchtauto zur Verfügung stellt.

2. Unterstützer: Hierbei handelt es sich um Personen, die den Haupttäter zur Begehung der Straftat ermutigen oder dazu anstiften, an der Straftat selbst jedoch nicht beteiligt sind. Wer zum Beispiel jemand anderem sagt, er solle ein Geschäft ausrauben, gilt als Täter.

3. Verschwörer: Hierbei handelt es sich um Personen, die sich mit anderen darauf einigen, ein Verbrechen zu begehen und dann einige Schritte unternehmen, um den Plan auszuführen. Als Verschwörer gilt beispielsweise jemand, der sich mit anderen auf einen Banküberfall einigt und sie dann zur Bank fährt.

Um als Komplize zu gelten, muss eine Person Kenntnis davon gehabt haben, dass eine Straftat begangen wurde, und in der Absicht gehandelt haben, bei der Begehung der Straftat behilflich zu sein. Wenn jemand ein Komplize ist, kann er wegen der gleichen Straftat wie der Haupttäter angeklagt werden und mit den gleichen Strafen rechnen.

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