Ist die Nussknacker-Suite gemeinfrei?
Die Originalversion von „Der Nussknacker“, 1892 von Pjotr Iljitsch Tschaikowsky komponiert, ist gemeinfrei. Bestimmte Arrangements, Modifikationen oder Adaptionen des Originalwerks können jedoch weiterhin urheberrechtlich geschützt sein, beispielsweise die choreografierte Version, die George Balanchine 1954 für das New York City Ballet erstellt hat. Es ist immer ratsam, den Urheberrechtsstatus bestimmter Versionen durch zu bestätigen Konsultieren Sie zuverlässige Quellen oder suchen Sie rechtlichen Rat, insbesondere wenn Sie beabsichtigen, Teile der Komposition zu verwenden oder zu reproduzieren.