Hier ist der Grund:
* Effektverneinung ist dauerhaft: Wenn ein Effekt annulliert wird, wird er für den Rest dieser Runde effektiv „ausgeschaltet“. Das bedeutet, dass Sie den Effekt nicht erneut aktivieren können, selbst wenn die Bedingungen für die erneute Aktivierung erfüllt sind.
* „Einmal pro Spielzug“-Effekte: Viele Effekte in Yu-Gi-Oh! haben eine „Once Per Turn“-Klausel. Selbst wenn ein Effekt negiert wurde, gilt die Beschränkung „Einmal pro Spielzug“ weiterhin.
Beispiel:
Nehmen wir an, Sie aktivieren „Mystical Space Taifun“, um den Monstereffekt eines Gegners zu negieren. Selbst wenn der Effekt dieses Monsters später im Zug wieder aktiv wird, kannst du ihn nicht erneut mit „Mystischer Weltraumtaifun“ annullieren.
Wichtiger Hinweis: Von dieser Regel gibt es einige Ausnahmen:
* Einige Karten ermöglichen ausdrücklich eine Reaktivierung: Es gibt eine Handvoll Karten, die Effekte haben, die auch dann wieder aktiviert werden können, wenn sie zuvor in der Runde annulliert wurden. „Sangan“ kann beispielsweise als Spezialbeschwörung aus der Hand beschworen werden, auch wenn sein Effekt annulliert wurde.
* „Kettenglieder“ und „Kontinuierliche Effekte“: Einige Effekte werden als „Kettenglieder“ oder „kontinuierliche Effekte“ betrachtet. Diese Effekte werden nicht in gleicher Weise negiert. Sie könnten auch dann noch aktiv sein, wenn sie während einer bestimmten Aktivierung „negiert“ wurden.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein Effekt nach der Aufhebung erneut aktiviert werden kann, ist es immer am besten, zur Klärung den Kartentext heranzuziehen.