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Kann man Musik anderer Künstler aufnehmen?

Dies hängt vom Urheberrechtsstatus der Musik ab. Grundsätzlich dürfen Sie die Musik anderer Künstler nicht ohne deren Erlaubnis aufnehmen, da diese durch das Urheberrecht geschützt ist.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel, wie zum Beispiel „Fair Use“ und „Public Domain“.

Fair Use ermöglicht es Ihnen, kleine Teile urheberrechtlich geschützten Materials ohne Genehmigung für Zwecke wie Kritik, Kommentare, Berichterstattung, Lehre und Forschung zu verwenden.

Öffentliche Domäne bezieht sich auf Material, das nicht mehr urheberrechtlich geschützt ist, typischerweise weil es vor mehr als 70 Jahren erstellt wurde.

In den Vereinigten Staaten sind Tonaufnahmen 95 Jahre ab Veröffentlichung oder 120 Jahre ab Erstellung urheberrechtlich geschützt, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist.

Das bedeutet, dass die meisten Tonaufnahmen, die vor 1923 entstanden sind, heute gemeinfrei sind.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel, beispielsweise bei Tonaufnahmen, die erstmals in einem Land veröffentlicht wurden, in dem es keinen Urheberrechtsschutz für Tonaufnahmen gibt.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein bestimmtes Musikstück urheberrechtlich geschützt ist, können Sie die Aufzeichnungen zur Urheberrechtsregistrierung beim U.S. Copyright Office überprüfen.

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