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Welche Altersvorsorgeleistungen haben Musikproduzenten?

Vorsorgesparen

* Persönliche Ersparnisse und Investitionen. Musikproduzenten können über traditionelle Sparkonten wie Sparkonten und Geldmarktkonten sowie über Anlagen wie Aktien, Anleihen und Investmentfonds für den Ruhestand sparen.

* Vom Arbeitgeber geförderte Altersvorsorgepläne. Einige Musikproduzenten haben möglicherweise Zugang zu arbeitgeberfinanzierten Altersvorsorgeplänen wie 401(k)s und SEP IRAs. Diese Pläne ermöglichen es Mitarbeitern, vor Steuern für den Ruhestand zu sparen, und bieten möglicherweise entsprechende Arbeitgeberbeiträge an.

* Freiberufliche Altersvorsorgepläne. Musikproduzenten, die selbstständig oder freiberuflich tätig sind, können möglicherweise einen freiberuflichen Altersvorsorgeplan einrichten, beispielsweise einen Solo 401(k) oder einen SEP IRA. Diese Pläne ermöglichen es Selbständigen, vor Steuern für den Ruhestand zu sparen.

Soziale Sicherheit

Musikproduzenten, die während ihrer Erwerbstätigkeit Sozialversicherungssteuern gezahlt haben, können im Ruhestand Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen haben. Die Sozialversicherungsleistungen basieren auf der Einkommenshistorie eines Arbeitnehmers und sollen ein Grundeinkommen im Ruhestand gewährleisten.

Pensionspläne

Einige Musikproduzenten haben möglicherweise Anspruch auf Pensionspläne, bei denen es sich um vom Arbeitgeber gesponserte Pensionspläne handelt, die im Ruhestand eine feste monatliche Leistung gewähren. Pensionspläne werden immer seltener, aber einige ältere Musikproduzenten haben möglicherweise immer noch Anspruch darauf.

Krankenversicherung

Musikproduzenten, die älter als 65 Jahre sind, haben möglicherweise Anspruch auf Medicare, das staatliche Krankenversicherungsprogramm für Senioren. Medicare deckt Krankenhausaufenthalte, Arztbesuche und verschreibungspflichtige Medikamente ab. Musikproduzenten, die noch keinen Anspruch auf Medicare haben, können möglicherweise eine private Krankenversicherung abschließen.

Andere Altersvorsorgeleistungen

Zusätzlich zu den oben aufgeführten Altersvorsorgeleistungen haben Musikproduzenten möglicherweise auch Zugang zu anderen Altersvorsorgeleistungen, wie zum Beispiel:

* Gesundheitssparkonten (HSAs). HSAs sind steuerbegünstigte Sparkonten, mit denen qualifizierte medizinische Ausgaben bezahlt werden können.

* Flexible Ausgabenkonten (FSAs). FSAs sind steuerbegünstigte Sparkonten, die zur Begleichung qualifizierter medizinischer oder pflegebedürftiger Kosten verwendet werden können.

* Lebensversicherung. Eine Lebensversicherung kann die Familien von Musikproduzenten im Todesfall finanziell absichern.

* Invalidenversicherung. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann Einkommensschutz für Musikproduzenten bieten, die aufgrund einer Behinderung nicht arbeiten können.

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