Es gibt einige Ausnahmen von der allgemeinen Regel gegen Urheberrechtsverletzungen. Beispielsweise kann gemäß der „Fair Use“-Doktrin in einigen Rechtsordnungen das begrenzte Kopieren von urheberrechtlich geschütztem Material für bestimmte Zwecke wie Kritik, Kommentare, Berichterstattung, Lehre, Wissenschaft oder Forschung gestattet sein. Der Umfang der fairen Nutzung ist jedoch eng und erfordert eine Einzelfallanalyse.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Urheberrechtsgesetze von Land zu Land unterschiedlich sind und dass es in bestimmten Gerichtsbarkeiten spezifische Bestimmungen oder Ausnahmen geben kann, die das Kopieren von Musik aus dem Internet regeln. Für spezifische Rechtsberatung und Hinweise zum Kopieren von Musik aus dem Internet ist es ratsam, sich an Rechtsexperten zu wenden oder sich von den zuständigen Urheberrechtsbehörden beraten zu lassen.