In den meisten Fällen ist eine Funklizenz nur für den Betrieb eines Funksenders, beispielsweise eines Rundfunksenders oder einer Funkanlage, erforderlich. Für das Anhören von vorab aufgezeichneten Audioinhalten wie Streaming-Musik oder Podcasts ist in der Regel keine Lizenz erforderlich.
Es ist jedoch immer am besten, sich bei der örtlichen Lizenzbehörde oder Regulierungsbehörde zu erkundigen, welche spezifischen Regeln und Vorschriften in Ihrer Region gelten.