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Müssen Sie Lizenzgebühren zahlen, wenn Sie Musik wie Mozart oder Beethoven im Radio spielen?

In den meisten Fällen nein. Musik von Komponisten, die seit mehr als 50 Jahren tot sind, gilt als gemeinfrei und darf ohne Zahlung von Lizenzgebühren aufgeführt oder ausgestrahlt werden. Es können jedoch einige Ausnahmen gelten, beispielsweise wenn eine bestimmte Bearbeitung der Musik noch dem Urheberrecht unterliegt. Es ist immer am besten, sich bei einem Experten für Musiklizenzen oder im Nachlass des Komponisten zu erkundigen, um den Urheberrechtsstatus eines bestimmten Werks zu bestätigen.

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