1. Mitarbeiterpetition:
- Mitarbeiter, die eine gewerkschaftliche Vertretung ablehnen, können den Prozess einleiten, indem sie eine Petition in der Tarifeinheit verteilen. Die Petition muss hinsichtlich Inhalt und Teilnahme bestimmte vom National Labour Relations Board (NLRB) festgelegte Anforderungen erfüllen.
2. Einreichen einer Petition beim NLRB:
- Sobald die Petition die Anforderungen erfüllt, wird sie zusammen mit unterstützenden Unterlagen, einschließlich einer Liste der Mitarbeiter, die gegen die Gewerkschaft sind, und Belegen für die Unterschriften der Mitarbeiter beim NLRB eingereicht. Das NLRB wird dann eine Untersuchung durchführen, um die Gültigkeit der Petition zu überprüfen.
3. Anhörung vor der Wahl:
- Die NLRB kann eine Anhörung vor der Wahl ansetzen, um etwaige Anfechtungen oder Einwände gegen die Petition zu klären oder Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Wahlberechtigung beizulegen. Die Anhörung bietet sowohl der Gewerkschaft als auch den Arbeitnehmern, die sich gegen eine gewerkschaftliche Vertretung aussprechen, die Möglichkeit, ihre Anliegen vorzutragen.
4. Geheime Wahl:
- Wenn das NLRB feststellt, dass ausreichende Gründe für eine Wahl vorliegen, wird eine geheime Wahl unter allen wahlberechtigten Mitarbeitern der Verhandlungseinheit anberaumt. Die Arbeitnehmer stimmen entweder für oder gegen eine gewerkschaftliche Vertretung.
5. Wahlergebnisse und Zertifizierung:
- Die NLRB zählt die Stimmen aus und bestätigt die Wahlergebnisse. Wenn die Mehrheit der Arbeitnehmer gegen eine gewerkschaftliche Vertretung stimmt, wird die Gewerkschaft dezertifiziert und der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, einen Tarifvertrag abzuschließen.
6. Zeitraum nach der Wahl:
- Nach der Bestätigung der Wahlergebnisse gibt es eine kurze Frist, in der jede Partei Einspruch einlegen oder eine Überprüfung des Wahlverfahrens beantragen kann. Wird kein Einspruch eingelegt oder der Einspruch abgewiesen, ist das Ergebnis der Wahl endgültig.
Es ist wichtig zu beachten, dass die spezifischen Verfahren und Fristen für die Abwahl einer Gewerkschaft vor der Unterzeichnung eines Vertrags je nach Gerichtsbarkeit und geltendem Arbeitsrecht variieren können. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten sich an einen Rechtsbeistand wenden, um die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen sicherzustellen und ihre jeweiligen Rechte zu schützen.