- Eltern :Die leiblichen oder Adoptiveltern einer Person gelten als Teil ihrer Verwandtschaftsgruppe.
- Geschwister :Die leiblichen Geschwister, darunter Vollgeschwister (von denselben Eltern geboren) und Halbgeschwister (von demselben Elternteil, aber unterschiedlichen Müttern oder Vätern geboren), sind ebenfalls Mitglieder der Verwandtschaftsgruppe.
- Kinder :Die Kinder einer Person, sowohl leibliche als auch adoptierte, gelten als Teil ihrer Verwandtschaftsgruppe.
- Großeltern :Die Eltern der Eltern einer Person, allgemein als Großeltern bezeichnet, gelten ebenfalls als Mitglieder der Verwandtschaftsgruppe.
- Enkel :Die Kinder der Kinder einer Person, allgemein als Enkelkinder bezeichnet, gelten ebenfalls als Mitglieder der Verwandtschaftsgruppe.
- Tanten und Onkel :Die Geschwister der Eltern einer Person werden als Tanten und Onkel bezeichnet und gelten als Teil der erweiterten Verwandtschaftsgruppe.
- Cousins :Die Kinder von Tanten und Onkeln, allgemein bekannt als Cousins, gelten ebenfalls als Mitglieder der erweiterten Verwandtschaftsgruppe.
Dies sind nur einige Beispiele für die Mitglieder, die in eine Sippengruppe aufgenommen werden können. Die Zusammensetzung kann sogar noch umfassender sein und entfernte Verwandte wie Urgroßeltern, Großtanten und -onkel sowie Cousins und Cousinen zweiten oder dritten Grades umfassen. Das Ausmaß und die Definition von Verwandtschaftsbeziehungen variieren in verschiedenen Kulturen und Gesellschaften und prägen soziale Strukturen und Verpflichtungen innerhalb dieser Gemeinschaften.