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Darf man kostenlos den Song einer anderen Band öffentlich spielen und braucht dafür keine Erlaubnis?

Nein, Sie können ein urheberrechtlich geschütztes Lied nicht ohne Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers öffentlich aufführen, auch wenn Sie keinen Eintritt verlangen oder mit der Aufführung keinen Gewinn erzielen. Für öffentliche Aufführungen urheberrechtlich geschützter Musik ist eine Lizenz des Urheberrechtsinhabers erforderlich, die durch Zahlung einer Lizenzgebühr oder durch direkte Einholung der Genehmigung des Urheberrechtsinhabers erworben werden kann.

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