Eine Inhaberurkunde kann durch Indossament in eine Orderurkunde umgewandelt werden. Ein Indossament ist eine Unterschrift, die auf die Rückseite eines handelbaren Instruments geschrieben wird. Wenn ein Instrument indossiert wird, wird die Zahlung an den Endornehmer, also die Person, für die das Instrument indossiert wird, zahlbar.
Sobald ein Instrument indossiert wurde, kann es nicht mehr durch Lieferung übertragen werden. Eine Übertragung ist nur durch Indossament möglich.