Wie oft müssen Radiosender ihre Call Letters herausgeben?
Radio- und Fernsehsender müssen sich zu zwei Tageszeiten visuell oder akustisch ausweisen. Der Stationslizenznehmer ist für die Stations-IDs verantwortlich. Sie müssen auftreten:
1. Zwischen der Anmeldung und 7.00 Uhr bzw. 8.00 Uhr (je nach Standort); Und
2. Zwischen 23:00 und 23:00 Uhr. und Abmeldung.