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Wie oft müssen Radiosender ihre Call Letters herausgeben?

Radio- und Fernsehsender müssen sich zu zwei Tageszeiten visuell oder akustisch ausweisen. Der Stationslizenznehmer ist für die Stations-IDs verantwortlich. Sie müssen auftreten:

1. Zwischen der Anmeldung und 7.00 Uhr bzw. 8.00 Uhr (je nach Standort); Und

2. Zwischen 23:00 und 23:00 Uhr. und Abmeldung.

Orchester

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