Das Urheberrecht schützt die ausschließlichen Rechte des ursprünglichen Eigentümers an der Musik, einschließlich des Rechts auf:
- Reproduzieren Sie die Musik, beispielsweise durch Anfertigen von Kopien oder Aufnahmen
- Verteilen Sie Kopien der Musik an die Öffentlichkeit
- Führen Sie die Musik öffentlich auf
- Zeigen Sie die Musik öffentlich
- Erstellen Sie abgeleitete Werke basierend auf der Musik
In einigen Fällen kann der ursprüngliche Eigentümer der Musik einige oder alle seiner Rechte an eine andere Person oder Organisation abtreten oder übertragen. Dies kann durch einen Vertrag oder eine Vereinbarung geschehen, beispielsweise einen Plattenvertrag, einen Veröffentlichungsvertrag oder eine Synchronisationslizenz. In diesem Fall wird der neue Eigentümer zum rechtmäßigen Eigentümer der Musik und verfügt über die ausschließlichen Rechte, diese gemäß dem Vertrag zu nutzen.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Urheberrecht nicht dasselbe ist wie das physische Eigentum an einer Tonaufnahme oder einem Musikinstrument. Die Person, die die physische Kopie einer CD, Schallplatte oder Kassette besitzt, besitzt nicht unbedingt das Urheberrecht an der darauf aufgezeichneten Musik. Ebenso besitzt der Besitzer eines Musikinstruments nicht unbedingt das Urheberrecht an der Musik, die darauf gespielt werden kann.
In der Musikindustrie kann es mehrere Parteien geben, die am Besitz und der Verwertung von Musikrechten beteiligt sind. Zu diesen Parteien können Songwriter, Komponisten, Interpreten, Plattenfirmen, Musikverleger und mehr gehören. Jede Partei kann unterschiedliche Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Musik haben, wie in Verträgen und Vereinbarungen festgelegt.