1. Religiöse Straftaten: In Shakespeares Stücken diskutierten oft Charaktere über religiöse Themen, von denen einige als heikel oder kontrovers galten. Während der elisabethanischen Ära gab es strenge religiöse Gesetze, und die Anfechtung oder Kritik der Kirche galt als schweres Vergehen. Einige Gelehrte glauben, dass Shakespeare diese Gesetze möglicherweise umgangen hat, indem er in seinen Figuren unterschiedliche Standpunkte darlegte. Es gibt jedoch keine Aufzeichnungen darüber, dass Shakespeare persönlich wegen religiöser Straftaten angeklagt wurde.
2. Eherecht: Shakespeare heiratete Anne Hathaway im Jahr 1582. Er war damals 18 Jahre alt, während sie 26 Jahre alt und schwanger war. Diese Ehe warf Fragen zur Rechtmäßigkeit ihrer Ehe auf, da ein Mann 21 Jahre alt sein musste, um einer Ehe ohne Erlaubnis der Eltern rechtmäßig zuzustimmen. Es gibt jedoch keine Hinweise darauf, dass Shakespeare dafür jemals strafrechtlich verfolgt wurde.
3. Theaterordnung: Zu Shakespeares Zeiten gab es Vorschriften und Gesetze für Theateraufführungen und Theaterstücke. Diese Vorschriften wurden vom Master of the Revels durchgesetzt, der die Macht hatte, Theaterstücke zu zensieren oder zu verbieten. Während Shakespeares Stücke im Allgemeinen gut aufgenommen wurden und es selten zu rechtlichen Problemen kam, kam es 1606 zu einem Zwischenfall, als sein Stück „König Lear“ wegen der Darstellung eines verrückt werdenden Königs zensiert wurde.
4. Urheber- und Druckgesetze: Zu Shakespeares Zeiten waren die Urheberrechtsgesetze noch nicht so etabliert wie heute. Dies führte dazu, dass seine Stücke unerlaubt gedruckt und verbreitet wurden. Während Shakespeare mit Problemen im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen konfrontiert war, handelte es sich dabei hauptsächlich um Zivilsachen und nicht um Straftaten.
Insgesamt gibt es keine Beweise dafür, dass William Shakespeare erhebliche rechtliche Konsequenzen hatte oder wegen schwerer Verbrechen angeklagt wurde. Auch wenn einige Fälle Fragen aufgeworfen haben, scheint es ihm doch gelungen zu sein, die Gesetze und Vorschriften seiner Zeit relativ unbeschadet zu meistern.