1. Gesangskompetenz: Damit ist die Fähigkeit des Schauspielers gemeint, klar, ausdrucksstark und mit angemessener Stimmvielfalt zu sprechen. Dazu gehören Artikulation, Projektion, Rhythmus und Klarheit der Sprache.
2. Körperliche Gewandtheit: Unter körperlicher Gewandtheit versteht man die Fähigkeit des Schauspielers, sich ausdrucksstark zu bewegen und zu gestikulieren und dabei in der Rolle zu bleiben. Dabei geht es um Körpersprache, Mimik und allgemeine körperliche Präsenz.
3. Emotionale Geläufigkeit: Unter emotionaler Gewandtheit versteht man die Fähigkeit des Schauspielers, Emotionen authentisch und überzeugend zu vermitteln. Dabei geht es darum, die Gefühle der Figur zu verinnerlichen und sie effektiv auszudrücken.
4. Charakterverkörperung: Geläufigkeit erstreckt sich auf die Fähigkeit des Schauspielers, die Figur vollständig zu verkörpern und dabei nicht nur die Emotionen, sondern auch die Gedanken, Motivationen und Verhaltensweisen der Figur zu verkörpern.
5. Spontaneität: Ein fließender Schauspieler ist in der Lage, spontan und präsent im Moment zu wirken, selbst wenn er einstudiertes Material vorträgt. Sie können authentisch auf Mitakteure und veränderte Umstände reagieren.
6. Verbindung mit dem Publikum: Geläufigkeit trägt zur Fähigkeit des Schauspielers bei, sich mit dem Publikum auseinanderzusetzen und mit ihm in Kontakt zu treten, wodurch die Darbietung fesselnd und glaubwürdig wird.
Die Beherrschung von Theaterstücken beruht auf dem Können, der Erfahrung, dem Einstudieren des Schauspielers und der Fähigkeit, in die Figur und die Welt des Stücks einzutauchen. Es ermöglicht dem Schauspieler, authentische und fesselnde Darbietungen darzustellen, die das Publikum in das dramatische Erlebnis einbeziehen.