- Der erste Schritt in einem Jugendverfahren ist das erste Erscheinen.
- Hierbei wird der Jugendliche einem Richter vorgeführt, um ihn über die gegen ihn erhobenen Anklagen und seine Rechte zu informieren.
- Der Richter wird auch entscheiden, ob der Jugendliche freigelassen oder bis zu seinem Prozess in Haft gehalten wird.
Vorverhandlung
- Wird der Jugendliche nicht freigelassen, wird eine Vorverhandlung anberaumt.
- Bei dieser Anhörung hört der Richter die Argumente sowohl der Anklage als auch der Verteidigung und entscheidet, ob genügend Beweise vorliegen, um mit dem Verfahren fortzufahren.
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- Wenn der Richter feststellt, dass genügend Beweise vorliegen, wird der Fall vor Gericht gestellt.
- Jugendgerichtsverfahren ähneln Gerichtsverfahren für Erwachsene, es gibt jedoch einige wesentliche Unterschiede.
- Beispielsweise sind Jugendprozesse nicht öffentlich und Jugendliche haben das Recht auf eine Jury aus Gleichaltrigen.
Verurteilung
- Wird der Jugendliche für schuldig befunden, wird er vom Richter verurteilt.
- Zu Jugendstrafen können Bewährung, Geldstrafen, gemeinnützige Arbeit und die Unterbringung in einer Jugendstrafanstalt gehören.
- Der Richter berücksichtigt bei der Verurteilung eines Jugendlichen eine Reihe von Faktoren, darunter die Art der Straftat, das Alter und die Vorgeschichte des Jugendlichen sowie die Wahrscheinlichkeit einer Rehabilitation.