1. Zuständigkeit des Jugendgerichts:
- Jugendgerichte verfügen unabhängig vom Strafrechtssystem für Erwachsene über eine besondere Zuständigkeit für Fälle, an denen Minderjährige beteiligt sind.
- Diese Trennung zielt darauf ab, Jugendliche unter Berücksichtigung ihres Alters, ihres Entwicklungsstadiums und ihrer besonderen Umstände unterschiedlich zu behandeln.
2. Recht auf Beratung:
- Jugendliche haben das Recht auf rechtliche Vertretung, entweder durch einen Privatanwalt oder einen vom Gericht bestellten Pflichtverteidiger.
- Dadurch wird gewährleistet, dass sie während des gesamten Gerichtsverfahrens rechtliche Unterstützung erhalten und ihre Rechte gewahrt bleiben.
3. Vertraulichkeit:
- Jugendgerichtsverfahren sind in der Regel nicht öffentlich, um die Privatsphäre und Vertraulichkeit des beteiligten Jugendlichen zu gewährleisten.
- Durch die Beschränkung des öffentlichen Zugangs wird der Ruf des Jugendlichen geschützt, die potenzielle Beeinträchtigung seiner zukünftigen Chancen minimiert und er wird dazu ermutigt, sich ohne öffentliche Kontrolle an der Rehabilitation zu beteiligen.
4. Umleitungsprogramme:
- Jugendgerichte geben Rehabilitationsmaßnahmen oft Vorrang vor Strafe.
- Ablenkungsprogramme zielen darauf ab, die zugrunde liegenden Probleme, die zu kriminellem Verhalten führen, wie Drogenmissbrauch, Schulschwänzen oder familiäre Probleme, durch Beratung, gemeinnützige Arbeit oder Aufklärung anzugehen.
5. Dispositionsoptionen:
- Wenn bei einem Jugendlichen eine Straftat festgestellt wird, stehen dem Gericht verschiedene Verfügungsmöglichkeiten zur Verfügung.
- Zu diesen Optionen können Bewährung, Unterbringung in einer Jugendstrafanstalt oder stationäre Behandlungsprogramme gehören, die darauf abzielen, den Jugendlichen zu rehabilitieren und eine positive Verhaltensänderung zu fördern.
6. Rehabilitation und Behandlung:
- Jugendeinrichtungen geben der Rehabilitation Vorrang vor der Bestrafung und konzentrieren sich auf Bildung, Beratung, Berufsausbildung und psychologische Dienste, um Jugendlichen dabei zu helfen, positive Lebenskompetenzen zu entwickeln und ihre Verhaltensprobleme zu bewältigen.
7. Jugendstraftäterstatus:
- In einigen Gerichtsbarkeiten werden Jugendliche, die bestimmte Straftaten begehen, möglicherweise als jugendliche Straftäter und nicht als Erwachsene behandelt.
- Dieser Status bietet zusätzlichen rechtlichen Schutz und Möglichkeiten zur Rehabilitierung, macht sie aber dennoch für ihr Handeln verantwortlich.
8. Recht auf Berufung und Überprüfung:
- Jugendliche haben das Recht, gegen Gerichtsentscheidungen Berufung einzulegen und eine Überprüfung ihrer Fälle zu beantragen.
- Berufungsgerichte stellen sicher, dass die Rechte des Jugendlichen geschützt wurden und dass das Verfahren ordnungsgemäß und fair ablief.
9. Löschung von Aufzeichnungen:
- In vielen Gerichtsbarkeiten können Jugendgerichtsakten nach einer gewissen Zeit gelöscht oder versiegelt werden, um Jugendlichen eine Chance auf eine saubere Weste zu geben und potenzielle Hindernisse für ihre zukünftigen Chancen zu beseitigen.
Durch die Umsetzung dieser Schutzmaßnahmen zielt das Gerichtssystem darauf ab, die Notwendigkeit der Rechenschaftspflicht mit dem Wohlergehen, der Rehabilitation und dem Wohl der Jugendlichen in Einklang zu bringen und dabei ihre Verletzlichkeit und ihr Potenzial für Wachstum und Veränderung anzuerkennen.