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Können Sie Unterhalt beantragen, wenn Ihre Kinder erwachsen sind?

Für erwachsene Kinder können Sie grundsätzlich keinen Unterhalt beantragen. Kindesunterhalt wird in der Regel angeordnet, um den finanziellen Bedarf von Kindern während ihrer Minderjährigkeit (Kindheit) zu decken. Sobald ein Kind die Volljährigkeit erreicht, gilt es rechtlich als Erwachsener und wird voraussichtlich finanziell unabhängig sein.

In bestimmten Gerichtsbarkeiten kann es Ausnahmen von dieser allgemeinen Regel geben. Beispielsweise gestatten einige Staaten möglicherweise, dass Unterhaltszahlungen für Kinder über die Volljährigkeit hinaus fortbestehen, wenn das Kind aufgrund einer Behinderung oder einer fortgesetzten Ausbildung weiterhin auf den Unterhalt des Elternteils angewiesen ist.

Wenn Sie Fragen oder Bedenken bezüglich des Kindesunterhalts für Ihre erwachsenen Kinder haben, wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Familienrecht in Ihrem Zuständigkeitsbereich, um die spezifischen Gesetze und Vorschriften zu verstehen, die in Ihrem Fall gelten.

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