Familiengerichte befassen sich mit familienbezogenen Rechtsangelegenheiten wie Scheidung, Sorgerecht, Kindesunterhalt und Adoption.
Jugendgerichte befassen sich mit Fällen, in denen es um Minderjährige geht, die Straftaten begangen haben oder Hilfe oder Schutz benötigen. Diese Gerichte können sich mit Themen wie Kriminalität, Statusdelikten (z. B. Schulschwänzen oder Verstößen gegen die Ausgangssperre) sowie Kindesmissbrauch oder -vernachlässigung befassen.