Hier sind einige Hauptmerkmale von Jugendgerichten:
* Fokus auf Rehabilitation: Das Hauptziel von Jugendgerichten ist die Rehabilitierung junger Straftäter und nicht nur ihre Bestrafung.
* Vertraulichkeit: Verfahren vor Jugendgerichten sind grundsätzlich vertraulich, um die Identität und Privatsphäre des Minderjährigen zu schützen.
* Verschiedene Verfahren: Die Verfahren der Jugendgerichte unterscheiden sich von denen der Erwachsenenstrafgerichte, wobei der Schwerpunkt stärker auf sozialen Diensten und der Einbeziehung der Familie liegt.
* Getrenntes Rechtssystem: Jugendgerichte arbeiten nach einem anderen Rechtssystem als das Strafrechtssystem für Erwachsene.
Während ein Jugendlicher vor einem Jugendgericht verhandelt werden kann, gibt es Umstände, unter denen ein Jugendlicher auch als Erwachsener vor Gericht gestellt werden könnte. Diese Fälle werden oft als „Überstellungs-“ oder „Verzichtsfälle“ bezeichnet und betreffen typischerweise schwere Straftaten oder kriminelles Verhalten in der Vorgeschichte.