Das liegt daran:
* Jugendliche dürfen grundsätzlich nicht in Jurys mitarbeiten. Das Rechtssystem verlangt in der Regel, dass es sich bei den Geschworenen um Erwachsene mit bestimmten Qualifikationen handelt.
* Jugendstrafverfahren werden oft anders gehandhabt als Erwachsenenstrafverfahren. Sie beziehen möglicherweise überhaupt keine Jury ein und verlassen sich bei der Entscheidungsfindung stattdessen auf einen Richter oder ein Expertengremium.
Obwohl das Konzept einer „Jugendjury“ theoretisch interessant erscheinen mag, wird es in den aktuellen Rechtssystemen nicht tatsächlich praktiziert.