Bei Kunstausstellungen handelt es sich bei „Hors Concours“-Werken in der Regel um Werke etablierter oder bekannter Künstler, die außerhalb des regulären Auswahlverfahrens zur Teilnahme eingeladen werden. Diese Werke werden oft in einem separaten Bereich der Ausstellung gezeigt und nicht zusammen mit den anderen Einreichungen bewertet.
Bei Filmfestivals können Hors-Concours-Filme Klassiker oder Retrospektiven prominenter Filmemacher, Dokumentarfilme oder Kurzfilme umfassen, die nicht für die Hauptpreise des Festivals in Frage kommen.
Bei sportlichen Wettkämpfen können als Hors-Concours-Athleten oder -Teams diejenigen gelten, die sich bereits für einen Wettkampf auf höherem Niveau qualifiziert haben oder als Gäste zur Teilnahme eingeladen wurden. Sie können neben dem Hauptwettbewerb auch an Ausstellungsspielen oder anderen Veranstaltungen teilnehmen, haben jedoch keinen Anspruch auf die Hauptpreise.
Der Begriff „hors concours“ wird verwendet, um die Leistungen und Beiträge dieser besonderen Teilnehmer oder Einsendungen zu würdigen und gleichzeitig anzuerkennen, dass sie nicht direkt um dieselben Auszeichnungen konkurrieren wie die Hauptkonkurrenten.