1. Einwilligungsalter :Das gesetzliche Mindestalter für die Eheschließung betrug 21 Jahre für Männer und 14 Jahre für Frauen. Allerdings war es üblich, dass Einzelpersonen, insbesondere Frauen, in einem jüngeren Alter heirateten.
2. Einwilligung der Eltern :Für Personen unter 21 Jahren war die Zustimmung der Eltern erforderlich. Wenn die Eltern oder Erziehungsberechtigten der Ehe nicht zustimmten, konnte das Paar trotzdem heiraten, musste jedoch eine Sondergenehmigung vom Bischof einholen.
3. Heiratsverbote :Bevor eine Trauung stattfinden konnte, musste das Heiratsverbot in der Pfarrkirche der Braut und des Bräutigams bekannt gegeben werden. Dies geschah an drei aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen. Zweck der Aufgebote war es, jedem, der Kenntnis von Ehehindernissen, etwa einer bereits bestehenden Ehe oder einer engen Beziehung, die Möglichkeit zu geben, Widerspruch einzulegen.
4. Hochzeitszeremonie :Die Trauung wurde typischerweise von einem Priester oder Pfarrer in der Pfarrkirche der Braut oder des Bräutigams durchgeführt. Die Zeremonie umfasste den Austausch von Gelübden, das Überreichen und Empfangen von Ringen sowie die Segnung der Ehe durch den Priester oder Pfarrer.
5. Zeugen :Bei der Trauung mussten Zeugen anwesend sein. Die Anzahl der Zeugen war unterschiedlich, in der Regel waren es jedoch zwei oder mehr.
6. Heiratsregister :Die Trauung wurde im Trauungsregister der Gemeinde eingetragen. Das Register enthielt Informationen wie die Namen des Brautpaares, das Datum der Eheschließung und die Namen der Trauzeugen.
7. Gesetzliche Anforderungen :Neben den religiösen Voraussetzungen gab es auch bestimmte rechtliche Voraussetzungen für die Ehe. Dazu gehörte die Einholung einer Heiratsurkunde bei der zuständigen Behörde und die Zahlung der erforderlichen Gebühren.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Regeln und Vorschriften zu Shakespeares Zeiten je nach Region und Diözese in England variieren konnten.