Dramatiker: Der Dramatiker erhält in der Regel den Großteil der Tantiemen, in der Regel etwa 50 % oder mehr. Dieser Prozentsatz kann abhängig von Faktoren wie dem Ruf des Dramatikers, seiner Verhandlungsmacht und den Vertragsbedingungen variieren.
Komponist und Texter (für Musicals): Wenn ein Stück Originalmusik und/oder Originaltexte enthält, haben der Komponist und der Textdichter Anspruch auf Tantiemen. Ihr Anteil kann variieren, liegt jedoch typischerweise zwischen 10 und 25 % der Lizenzgebühren.
Produzenten: Die Produzenten eines Stücks sind für die Finanzierung der Produktion verantwortlich und erhalten in der Regel einen Prozentsatz der Lizenzgebühren, der variieren kann, aber oft zwischen 10 und 25 % liegt.
Regisseur, Schauspieler und Designer: In einigen Fällen haben der Regisseur, die Hauptdarsteller und/oder die Bühnenbildner möglicherweise auch Anspruch auf einen kleinen Prozentsatz der Lizenzgebühren, der in der Regel jeweils zwischen 2 % und 5 % liegt.
Theaterbesitzer: Der Theaterbesitzer, in dem ein Stück aufgeführt wird, erhält in der Regel einen Teil der Einnahmen an den Kinokassen, der sich von den Lizenzgebühren unterscheidet.
Es ist wichtig zu beachten, dass die spezifischen Bedingungen und Prozentsätze für die Lizenzgebührenverteilung je nach individuellen Vereinbarungen, Verhandlungen und zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorherrschenden Branchenstandards variieren können. Einige Theater und Produzenten haben möglicherweise ihre eigenen Lizenzgebührenformeln, die von den oben genannten allgemeinen Mustern abweichen.