„Mala in se“-Straftaten sind Handlungen, die grundsätzlich falsch oder böse sind, unabhängig davon, ob sie gesetzlich verboten sind. Dabei handelt es sich um Handlungen, die als moralisch falsch gelten, auch wenn es kein Gesetz speziell gegen sie gibt.
Beispiele für Mala in se-Straftaten sind:
* Mord: Es wird allgemein als falsch angesehen, einem anderen Menschen das Leben zu nehmen.
* Vergewaltigung: Sexueller Übergriff ist eine Gewalt- und Nötigungshandlung, die grundsätzlich als unmoralisch angesehen wird.
* Raub: Es ist falsch, eine andere Person mit Gewalt oder Androhung von Gewalt zu bestehlen.
* Angriff und Batterie: Die vorsätzliche Schädigung einer anderen Person gilt als Unrecht.
Wichtige Punkte:
* Mala-Straftaten gelten als solche als falsch, unabhängig von einer bestimmten Rechtsordnung.
* Sie werden oft als „natürliche“ Straftaten angesehen, was bedeutet, dass sie auf der Grundlage grundlegender moralischer Prinzipien falsch sind.
* Diese Straftaten gelten in der Regel als schwerwiegender als „Mala Prohibita“-Vergehen (die nur deshalb falsch sind, weil sie gesetzlich verboten sind).
Es ist wichtig zu beachten:
* Der Kontext ist wichtig. Was als „von Natur aus falsch“ gilt, kann kulturellen und gesellschaftlichen Normen unterliegen.
* Gesetze können sich ändern. Handlungen, die einst als Mala in se galten, können später legalisiert werden.
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