* Der Verkauf von Alkohol ist täglich zwischen 2 und 6 Uhr nicht gestattet.
* Spirituosenlizenzinhaber dürfen zwischen 6 Uhr morgens und 2 Uhr morgens am Folgetag Alkohol verkaufen oder anderweitig ausschenken, vorausgesetzt, dass nach 2 Uhr morgens in dem lizenzierten Lokal keine alkoholischen Getränke, Weine oder Biere mehr konsumiert werden.
* Jede Person, die gegen diese Bestimmung verstößt, macht sich eines Vergehens der Klasse B schuldig und wird gemäß Abschnitt 1-2-8 bestraft.