1. Nötigung durch Androhung körperlicher Gewalt:
* Dies ist die offensichtlichste Art von Nötigung, bei der eine Person unter Androhung körperlicher Gewalt oder einer Verletzung ihrer selbst oder einer Person, die ihr am Herzen liegt, gezwungen wird, einen Vertrag abzuschließen oder eine Handlung durchzuführen.
* Beispiel: Eine Person unterzeichnet einen Vertrag über den Verkauf ihrer Immobilie zu einem deutlich unter dem Marktpreis liegenden Preis, weil sie befürchtet, dass der Käufer ihrer Familie schaden könnte, wenn er sich weigert.
2. Zwang durch Androhung wirtschaftlichen Schadens:
* Bei dieser Art von Nötigung geht es um eine Bedrohung des finanziellen Wohlergehens oder der Geschäftsinteressen einer Person.
* Beispiel: Ein Lieferant droht, lebenswichtige Materialien zurückzuhalten, es sei denn, ein Unternehmen stimmt der Zahlung eines höheren Preises zu.
3. Zwang von Gütern:
* Hierbei handelt es sich um die unrechtmäßige oder drohende Beschlagnahme des Eigentums einer Person.
* Beispiel: Das Auto einer Person wird abgeschleppt und das Abschleppunternehmen weigert sich, es herauszugeben, es sei denn, die Person unterzeichnet einen Vertrag zur Zahlung einer überhöhten Abschleppgebühr.
4. Nötigung durch unangemessene Mittel:
* Hierbei handelt es sich um eine breitere Kategorie von Bedrohungen, die über physische oder wirtschaftliche Schäden hinausgehen. Dazu gehören die Androhung rechtlicher Schritte, die Androhung eines sozialen oder Reputationsschadens oder die Androhung eines Vertragsbruchs aus unzulässigen Gründen.
* Beispiel: Ein Unternehmen droht, einen ehemaligen Mitarbeiter wegen Vertragsbruch zu verklagen, sofern dieser kein Wettbewerbsverbot unterzeichnet.
5. Nötigung der Person:
* Dies ähnelt Nötigung durch Androhung körperlicher Gewalt, konzentriert sich jedoch auf Bedrohungen des geistigen oder emotionalen Wohlbefindens einer Person.
* Beispiel: Einer Person drohen psychische Schäden oder Manipulation, wenn sie einem Vertrag nicht zustimmt.
Schlüsselelemente von Zwang:
Um einen erfolgreichen Anspruch auf Nötigung geltend zu machen, müssen folgende Elemente nachgewiesen werden:
* Eine Bedrohung: Es muss die Gefahr eines Schadens bestehen, sei es physischer, wirtschaftlicher oder sonstiger Art.
* Illegitimer Druck: Die Drohung muss illegitim sein, das heißt, sie ist durch die Umstände nicht gerechtfertigt.
* Ursache: Die Drohung muss dazu geführt haben, dass die Person den Vertrag eingegangen ist oder Maßnahmen ergriffen hat.
* Keine vernünftige Alternative: Die Person muss keine vernünftige Alternative gehabt haben, dem Vertrag zuzustimmen oder Maßnahmen zu ergreifen.
Wichtige Überlegungen:
* Die Beweislast liegt bei der Person, die Nötigung geltend macht.
* Das Gericht wird die Gesamtheit der Umstände beurteilen, um festzustellen, ob Zwang vorlag.
* Nötigung ist eine schwerwiegende Behauptung und kann schwierig zu beweisen sein. Es ist wichtig, einen Anwalt zu konsultieren, wenn Sie glauben, Opfer von Nötigung geworden zu sein.
Bedenken Sie, dass die spezifischen rechtlichen Anforderungen für einen Anspruch wegen Nötigung je nach Gerichtsbarkeit variieren können.