Damit die Unmöglichkeit eingetreten ist, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
1. Die Unmöglichkeit muss objektiv und nicht nur subjektiv sein. Dies bedeutet, dass die Vertragserfüllung für niemanden unmöglich sein muss, nicht nur für die Partei, die die Entlassung beantragt.
2. Die Unmöglichkeit muss vollständig und nicht teilweise sein. Dies bedeutet, dass der gesamte Vertrag und nicht nur ein bestimmter Teil davon unmöglich sein muss.
3. Die Unmöglichkeit muss nach Vertragsschluss eintreten. Liegt die Unmöglichkeit bereits bei Vertragsschluss vor, gilt sie als Irrtum und ist der Vertrag anfechtbar.
Beispiele:
* Ein Vertrag über den Verkauf eines bestimmten Hauses wird aufgelöst, wenn das Haus vor dem Vertragsschluss durch einen Brand zerstört wird.
* Ein Vertrag über die Beförderung von Gütern erlischt, wenn die Güter auf See verloren gehen.
* Ein Vertrag über die Bereitstellung von Unterhaltungsangeboten für eine Party erlischt, wenn der Entertainer erkrankt.
Folgen:
Wird ein Vertrag wegen eintretender Unmöglichkeit aufgelöst, werden die Parteien von ihren Verpflichtungen befreit. Sämtliche im Rahmen des Vertrags gezahlten Beträge müssen zurückerstattet werden, und keine der Parteien hat Anspruch auf Schadensersatz von der anderen.
Ausnahmen:
Es gibt einige Ausnahmen von der Doktrin der eintretenden Unmöglichkeit.
- Klausel über höhere Gewalt :Viele Verträge enthalten eine Klausel über höhere Gewalt, die eine Partei im Falle einer eintretenden Unmöglichkeit von der Leistung befreit.
- Unpraktikabilität :In einigen Fällen kann ein Vertrag wegen Undurchführbarkeit aufgelöst werden, auch wenn die Erfüllung nicht unmöglich ist.
Schlussfolgerung:
Die eintretende Unmöglichkeit ist eine Rechtslehre, die einen Vertrag erfüllen kann, wenn die Erfüllung aufgrund von Ereignissen, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen, unmöglich wird. Gerichte prüfen sorgfältig die spezifischen Fakten und Umstände jedes Falles, um festzustellen, ob die Doktrin anwendbar ist.