Gemäß dem Urheberrechtsgesetz von 1976 schützt das Urheberrecht Originalwerke der Urheberschaft, einschließlich Musikkompositionen, vor unbefugter Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlicher Aufführung. Das bedeutet, dass Sie ohne die Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers, bei dem es sich in der Regel um den Künstler oder sein Plattenlabel handelt, keine legalen Kopien eines urheberrechtlich geschützten Liedes anfertigen oder verbreiten dürfen.
Selbst wenn Sie den Text oder die Musik geringfügig ändern, benötigen Sie möglicherweise dennoch eine Genehmigung zur Verwendung des Originalwerks. Dies wird als abgeleitetes Werk bezeichnet und ist ebenfalls urheberrechtlich geschützt.
Wenn Sie ein urheberrechtlich geschütztes Lied legal covern möchten, müssen Sie eine mechanische Lizenz vom Urheberrechtsinhaber einholen. Mit dieser Lizenz können Sie Kopien des Liedes erstellen und verbreiten, allerdings müssen Sie wahrscheinlich eine Lizenzgebühr zahlen.
Möglicherweise müssen Sie auch eine Synchronisierungslizenz erwerben, wenn Sie den Song in einem Video oder einem anderen audiovisuellen Werk verwenden möchten. Mit dieser Lizenz können Sie den Song mit visuellen Bildern synchronisieren, wofür Sie wahrscheinlich eine separate Lizenzgebühr zahlen müssen.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Urheberrecht komplex sein kann. Sie sollten sich daher an einen qualifizierten Anwalt wenden, wenn Sie Fragen zum Covern eines urheberrechtlich geschützten Liedes haben.