Leistungshonorare werden an Songwriter und Komponisten gezahlt, wenn ihre Musik öffentlich aufgeführt wird, beispielsweise im Radio, in einem Konzert oder in einem Film. Diese Lizenzgebühren werden von Aufführungsrechtsorganisationen (Pros) wie ASCAP, BMI und SESAC erhoben, die die Lizenzgebühren dann an die Songwriter und Komponisten verteilen.
Mechanische Lizenzgebühren werden an Songwriter und Komponisten gezahlt, wenn ihre Musik in physischer Form, beispielsweise auf einer CD oder Schallplatte, reproduziert wird. Diese Lizenzgebühren werden von Mechanical Rights Organizations (MROs) wie der Harry Fox Agency eingezogen, die die Lizenzgebühren dann an die Songwriter und Komponisten verteilen.
Zusätzlich zu diesen beiden Hauptarten von Lizenzgebühren gibt es auch eine Reihe anderer Arten von Lizenzgebühren, auf die Songwriter und Komponisten Anspruch haben können, wie zum Beispiel:
- Synchronisierungsgebühren: Diese Lizenzgebühren werden gezahlt, wenn ein Lied in einem Film, einer Fernsehsendung, einem Werbespot oder anderen visuellen Medien verwendet wird.
- Musikhonorare drucken: Diese Lizenzgebühren werden gezahlt, wenn Noten für ein Lied verkauft werden.
- Ausländische Lizenzgebühren: Diese Lizenzgebühren werden gezahlt, wenn ein Lied im Ausland aufgeführt oder reproduziert wird.
- Digitale Tantiemen: Diese Lizenzgebühren werden gezahlt, wenn ein Song von einem Online-Musikshop heruntergeladen oder über einen Streaming-Dienst gestreamt wird.
_Die spezifischen Lizenzgebühren, auf die ein Songwriter oder Komponist Anspruch hat, hängen von den Bedingungen seiner Verträge mit seinem Verlag, seinem Plattenlabel und anderen Parteien ab._