Ist es illegal, klassische Musik wie Beethoven herunterzuladen, die vor den 1950er Jahren existierte?
Im Allgemeinen ist klassische Musik, die vor 1923 komponiert wurde, in den meisten Ländern nicht urheberrechtlich geschützt und gilt als gemeinfrei. Das bedeutet, dass das Herunterladen, Teilen und Aufführen dieser Werke ohne Genehmigung oder Zahlung von Lizenzgebühren legal ist. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass einige Aufnahmen klassischer Musik möglicherweise immer noch urheberrechtlich geschützt sind. Daher ist es immer eine gute Idee, den Urheberrechtsstatus zu überprüfen, bevor Sie eine bestimmte Aufnahme herunterladen oder verbreiten.