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Liegen Flur und Balkon im Teppichbereich?

Die Antwort lautet:Nein.

Erläuterungen:

Unter Teppichfläche versteht man die gesamte nutzbare Grundfläche einer Immobilie, mit Ausnahme bestimmter Räume wie Balkone, Terrassen, Veranden und Garagen. Flure werden in der Regel zum Teppichbereich gezählt, da sie als Teil der Nutzfläche gelten. Balkone zählen jedoch nicht dazu, da es sich um Außenbereiche handelt.

Sonstiges Theater

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