1. Vorabgebühr:
- Einige Agenten erheben eine Vorabgebühr, die je nach Agentur und Erfahrungsniveau des Schauspielers variieren kann.
– Diese Gebühr ist in der Regel nicht erstattungsfähig und deckt die anfänglichen Bemühungen des Agenten bei der Vertretung des Schauspielers ab, einschließlich Portfolioerstellung, Marketingmaterialien und Networking.
- Der Betrag kann je nach Agentur und Profil des Schauspielers zwischen einigen Hundert und mehreren Tausend Dollar liegen.
2. Provisionsprozentsatz:
- Schauspielagenten erhalten in der Regel eine Provision auf der Grundlage eines Prozentsatzes der Einkünfte des Schauspielers aus der Schauspielarbeit, die durch die Vertretung des Agenten gesichert werden.
- Der Provisionsprozentsatz kann stark variieren und kann verhandelbar sein. Sie liegt typischerweise im Bereich von 10 bis 20 % des Einkommens des Schauspielers.
- Diese Provision gilt für alle vom Agenten erhaltenen Arbeiten, einschließlich Schauspieljobs in Film, Fernsehen, Werbung, Theater oder anderen beruflichen Engagements.
3. Zusätzliche Kosten:
- Zusätzlich zur Vorabgebühr und Provision können Agenten zusätzliche Kosten berechnen, die bei der Vertretung des Schauspielers anfallen.
- Zu diesen Ausgaben können Gebühren für die Übermittlung des Portfolios des Schauspielers an die Casting-Direktoren oder Kosten für Kopfaufnahmen, Coaching, Reisekosten, Gewerkschaftsbeiträge und Anwaltskosten gehören.
- Agenten verlangen in der Regel eine Erstattung dieser Kosten aus den Einkünften des Schauspielers.
Es ist wichtig zu beachten, dass die spezifischen Zahlungsmodalitäten und -bedingungen je nach Agentur, Schauspieler und den spezifischen bereitgestellten Dienstleistungen variieren können. Schauspieler sollten den Agenturvertrag sorgfältig prüfen und verstehen, bevor sie einen Vertrag mit einem Agenten abschließen.