Wenn ein Elternteil beispielsweise in der Vergangenheit Gewalt oder Missbrauch erlebt hat oder die Anwesenheit des Elternteils in der Schule störend wirken würde, kann die Schule berechtigt sein, dem Elternteil den Zugang zu verweigern. In manchen Fällen kann eine gerichtliche Anordnung erforderlich sein, um einem Elternteil den Zutritt zur Schule seines Kindes zu verbieten.
Wenn Ihnen als Elternteil der Zugang zur Schule Ihres Kindes verweigert wurde, ist es wichtig, mit der Schulleitung zu sprechen, um die Gründe für die Verweigerung zu erfahren. Möglicherweise möchten Sie auch mit einem Anwalt sprechen, um Ihre gesetzlichen Rechte zu besprechen.