In den meisten Gerichtsbarkeiten werden Kinder unter einem bestimmten Alter nicht für ihre Handlungen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Dieses Alter variiert von Land zu Land, liegt jedoch typischerweise zwischen 7 und 14 Jahren. Dennoch können Kinder wegen ihres Fehlverhaltens mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, darunter:
* Polizeiintervention: Polizeibeamte können Kinder festnehmen, die einer Straftat verdächtigt werden, und sie möglicherweise sogar festnehmen, wenn sie glauben, dass das Kind eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellt.
* Jugendgericht: Kinder, denen die Begehung einer Straftat vorgeworfen wird, können einem Jugendrichter vorgeführt werden. Der Richter kann anordnen, dass das Kind an verschiedenen Programmen teilnimmt, beispielsweise an Beratung, gemeinnütziger Arbeit oder Bewährungshilfe. In manchen Fällen kann der Richter auch die Unterbringung des Kindes in einer Jugendstrafanstalt anordnen.
* Elterliche Haftung: In manchen Fällen können Eltern für das Fehlverhalten ihrer Kinder haftbar gemacht werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Eltern wussten oder hätten wissen müssen, dass ihr Kind wahrscheinlich eine Straftat begehen würde. Eltern können dazu verurteilt werden, den Opfern der Straftaten ihrer Kinder eine Entschädigung zu zahlen, und können sogar strafrechtlich verfolgt werden, wenn sich herausstellt, dass sie ihre Kinder fahrlässig beaufsichtigt haben.
Es ist wichtig zu beachten, dass die rechtlichen Konsequenzen für das Fehlverhalten von Kindern je nach Gerichtsbarkeit erheblich variieren können. Eltern und Erziehungsberechtigte sollten mit den Gesetzen in ihrem Bereich vertraut sein, um die möglichen Konsequenzen der Handlungen ihrer Kinder zu verstehen.