* Anordnungen, um ein andauerndes Unrecht zu stoppen. Im Falle einer Belästigung kann das Gericht dem Beklagten anordnen, die Tätigkeit, die die Belästigung verursacht, einzustellen.
* Auftrag zur Ausführung einer bestimmten Handlung. In einem Vertragsfall kann das Gericht den Beklagten anweisen, den Vertrag gemäß seinen Bedingungen zu erfüllen.
* Anweisung, etwas zu unterlassen. In einem Fall, in dem es um eine einstweilige Verfügung geht, kann das Gericht den Beklagten anweisen, den Kläger nicht zu kontaktieren oder sich ihm zu nähern.